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Altlasten

Altlast – Und die Folgen

Altlasten

Wie der Name schon verrät, handelt es sich bei Altlasten um Hinterlassenschaften vergangener Tage. In der Regel sind dies schädliche Veränderungen im Boden. Ursache dafür sind häufig unsachgemäße Behandlung, Ablagerung und Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Folgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu Thematik der Altlasten.

1 Definition – Altlasten

Gemäß dem Bundesbodenschutzgesetz kurz BBodSchG wird eine Altlast per Definition wie folgt beschrieben.

„Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.“ [Quelle: https://de.wikipedia.org/]

Weiterhin erklärt das Umweltbundesamt die Altlast mit folgenden Worten:

„Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.“ (Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/)

Kurz gesagt handelt es sich dabei um eine Verschmutzung des Bodens beruhend auf der Ablagerung von umweltgefährdenden Stoffen. Jedoch ist nicht jede Altablagerung eine Altlast. Es muss eindeutig nachgewiesen sein, das die Kontamination des Bodens oder Wasser vorliegt. Dafür sind aufwendige Boden- und/oder Grundwasseruntersuchungen erforderlich.

2 Altlastensanierung

Grundlage für die Sanierung bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in diesen Gesetzten ist das Ziel zur Gefahrenabwendung von Altlasten beschrieben. Darin sind auch die Schritte zur Erkundung sowie die Grenzwerte zur Ermittlung einer Altlast festgehalten.

Das vorrangige Ziel einer Altlastensanierung ist die Gefahrenabwehr [laut BBodSchG].

3 Folgen für den Besitzer von Grundstücken

Vor Kauf eines Grundstücks muss generell geklärt sein, ob auf dem Grundstück je Gefahrenstoffe gelagert oder deponiert werden. Dafür sind sowohl eine Altlastengefährdungsabschätzung wie auch ein Baugrundgutachten erforderlich. Somit kann ein Fehlkauf und die damit entstehenden Mehrkosten verhindert werden.

Wenn jedoch das Grundstück bereits vorliegt muss eine Altlastengefährdungsabschätzung mit Baugrundgutachten durchgeführt werden um die Kontamination zu ermitteln. Im Anschluss daran kann das Konzept zur Sanierung entwickelt werden.

4 Erkundung und Klassifikation einer Altlast

Jährlich werden laut Bundeskriminalstatistik mehr als 1.000 neue Fälle von Bodenverunreinigungen erfasst.

Die Erkundung bzw. Einstufung als Altlast erfolgt in mehreren Schritten. Gesamt betrachtet wird das Konzept als Altlastengefährdungsabschätzung bezeichnet. Die Erarbeitung erfolgt in den folgenden Schritten:

  • Aktenstudium, Ortsbegehungen, Zeitzeugenbefragungen, Kartenauswertung
  • Erfassung vergangener und gegenwärtiger Nutzungen
  • Baugrunderkundung mit hydrologischen Verhältnissen
  • Dokumentation
  • Einschätzung der Gefahrensituation mit Auskunft darüber, welche Gefahrstoffe wo vorkommen und vorkommen könnten
  • Hinweise zur Verwertung, Entsorgung bzw. zu weiterführenden Maßnahmen
  • Etc.

Bei der Erstellung einer Altlastengefährdungsabschätzung erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden. Zudem ist mit die Erarbeitung mit einem enormen Zeitaufwand und Kosten verbunden.

 


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Stand: 11/2017