Ein Baugrundgutachten (Bodengutachten) wird immer als Grundlage für ein Bauwerk benötigt. Wer ohne Baugrundgutachten baut handelt grob fahrlässig und muss die daraus geschuldeten Mehrkosten und Schäden selber veranworten.
Deswegen ist der Architekt bzw. Planer verpflichtet, den Bauherren auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinzuweisen.
Sie wollen bauen und benötigen deswegen ein Bodengutachten? Kontaktieren Sie uns jetzt und Sie erhalten umgehend ein kostenfreies Angebot für Ihre Bodenuntersuchung.
Folgende erklären wir die Gründe, warum ein Baugrundgutachten in der Geotechnik so wichtig und was dessen Inhalt ist.
1. Warum Bodengutachten – Baugrundgutachten in Gera
Der Bauherr kann sich nur anhand der Lage, Größe und des Preises für ein Baugrundstück in Jena entscheiden. Doch fehlen dem Bauherrn wichtige Aussagen über den Baugrund (Geotechnik, Hydrogeologie). Dafür sind Baugrunderkundungen notwendig.
Ohne Kenntnisse über den Untergrund, dem Baugrund, können keine Aussagen über eventuelle Untergrundschwächen, Schadstoffbelastung und daraus resultierende Mehrkosten gemacht werden.
Häufige Folgen von fehlenden oder unzureichenden Baugrunduntersuchung sind Mängel und Schäden am Bauwerk.
Das Baugrundrisiko in Gera kann für den Bauherrn verringert werden, indem er eine Baugrunduntersuchung durch einen Sachverständigen bzw. Baugrundingenieur veranlassen lässt – am Besten vor dem Kauf eines Grundstücks oder zumindest in der Planungsphase.
2. Geologie – Der Baugrund in Gera
Gera befindet sich am östlichen Rand des Thüringer Beckens – nördlich der Eisenberger Störungszone (herzynische Randstörung). In diesem Bereich läuft das durch Formationen der Trias gekennzeichnete Thüringer Becken zu den Formationen des Thüringer Schiefergebirges und der Vorerzgebirgssenke aus.Die Lockergesteine werden von Auelehmen bzw. Flankenlehm dominiert. Aufgrund der großen Nähe zum Verbreitungsgebiet des Buntsandsteines sind die Lehme häufig stark sandig durchsetzt. Im Bereich des Standortes streicht der Untere Buntsandstein (su) zu den Formationen des Zechsteins (zo) hin aus. Der Untere Buntsandstein besteht aus einer eintönigen Folge von mürben Sandsteinen, die hellrot, rötlichgrau, grauviolett bis bunt gefärbt sind und kräftiger gefärbten Tonsteinen. Die im Liegenden unter dem Buntsandstein folgenden Formationen des Zechsteins beginnen in Anlehnung an den Buntsandstein mit einer Folge dunkelroter Tonsteine in die vereinzelt dolomitische Einschlüsse eingelagert sind. Unter dieser Schicht folgt der Plattendolomit des Zechsteins mit einer stark gestörten (zerstückelten) Lagerung von Dolomiten und dolomitischen Kalken. Die ehemals im Plattendolomit vorhandenen Anhydrite sind bereits weitestgehend ausgelaugt und die Hohlräume mit tonigem Material aufgefüllt.
3. Bodenuntersuchungen – Baugrunderkundungen
Ein fachgerechtes Baugrundgutachten benötigt qualifizierte Baugrunduntersuchungen. Diese müssen sich nach Art der Ausführung und Untersuchungsumfang nach der DIN EN 1997-2 (Eurocode 7) und dem Nationaler Anhang DIN 4020:2010-12 sowie den anerkannten Regeln der Geotechnik richten.
Durch die Baugrunduntersuchung ermittelt der Sachverständige die nötigen Grundlagen für die Beurteilung des Bodens und die Erarbeitung des Baugrundgutachtens. Dabei nutzt der Gutachter folgende Hilfsmittel:
– Sondierungen bzw. Bohrungen (z.B. Rammkernsondierung)
– Probenentnahme (z.B. Boden, Luft, Wasser)
– Ansprache des Bodens (Geologie, Farbe, Zusammensetzung, etc.)
– Hydrologie (Grundwasserstand, Wasserempfindlichkeit)
– Bodenmechanische Untersuchungen im Erdbaulabor
– chemische und physikalische Laboruntersuchungen
– abfallwirtschaftliche Klassifizierungen
4. Inhalt Gutachten
Wer baut, muss planen. Um planen zu können, muss der Baugrund, – die Grundlage – hinreichend bekannt sein. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse werden Angaben zu folgenden Gebieten getroffen:
– Aufbau und Beschaffenheit des Untergrunds
– Hydrologische Verhältnisse (Grundwasserstände, Verhalten des Wassers im Untergrund)
– Bodenart und Bodenklassen (entscheidend für Baukosten)
– Generelle Eignung des Untergrund zur Gründung
– Gründungsempfehlung mit Vorschlag zur optimalen Gründungsart
– Bodenkennwerte und Angaben zur erwarteten Setzung
– Hinweise für die Bauausführung
– Frostsicherheit und ggf. Zuordnung nach Erdbebenzonen
– Bemessung der Fundamente
– Weiterhin können Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und ggf. Bemessung von Versickerungsanlagen beschrieben werden
– Zudem werden Aussagen zur Belastung des Bodens z.B. durch Altlasten beschrieben
Anhand der Baugrunduntersuchungen und des Baugrundgutachtens wird die optimale Gründung für das Bauwerk zum jeweiligen Baugrund angegeben. Dabei will man eine sichere und möglichst wirtschaftliche Gründungsvariante finden. Somit kann der Bauherr sich auf die erforderlichen Arbeiten und Kosten einstellen.
5. Folgen, Kosten
Folgen einer mangelhaften oder sogar fehlenden Baugrunduntersuchung sind typischer Weise Risse und Feuchtigkeitsschäden. Die Kosten zur Behebung belaufen sich hierbei auf Zehntausende Euro. In Anbetracht dieser Kosten, die durch Schäden entstehen, sind die Kosten für eine ordentliche Baugrunduntersuchung unbedeutend.
Für die Kosten für eine qualifizierte Baugrunderkundung kann in Anlehnung an die HOAI (Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure) von 1% bis 3% des Bauvolumens ausgegangen werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung und zahlreiche Projekte (über 5000) in Gera können unser Büro und unsere Ingenieure auch deutliche günstigere Gutachten anbieten.
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Unser Leistungsangebot umfasst auch noch weitere Angebote. Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder eine Kleinkläranlage (KKA) errichten? Wir erstellen das für die Behörden benötigte Versickerungsgutachten für Sie.
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Stand: 06/2015