Baugrund JACOBI

Bodengutachten Arnstadt

Ein Baugrundgutachten (Bodengutachten) wird immer als Grundlage für ein Bauwerk benötigt. Wer ohne Baugrundgutachten baut handelt grob fahrlässig und muss die daraus geschuldeten Mehrkosten und Schäden selber tragen.
Deswegen ist der Architekt bzw. Planer dazu verpflichtet, den Bauherren auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinzuweisen.

Sie wollen bauen und brauchen deswegen ein Bodengutachten? Kontaktieren Sie uns jetzt und Sie erhalten umgehend ein kostenfreies Angebot für Ihre Baugrunduntersuchung.

Folgende erfahren Sie die Gründe, warum ein Bodengutachten in der Geotechnik so wichtig ist und was dessen Inhalt ist.

1. Warum Baugrundgutachten – Bodengutachten in Arnstadt

Der Bauherr kann lediglich anhand von Kriterien wie Größe, Lage und Preis sich für ein Grundstück in Arnstadt entscheiden. Jedoch fehlen dem Bauherrn Aussagen über den Baugrund (Geotechnik, Hydrogeologie) auf dem das Gebäude errichtet werden soll. Hierfür werden sachgerechte Baugrunderkundungen notwendig.
Ohne Kenntnisse über den Untergrund, dem Baugrund, können keine Aussagen über Untergrundschwächen, Schadstoffbelastung und somit einhergehende Mehrkosten für den Bauherren getätigt werden.
Schäden am Bauwerk sind häufig die Folge von fehlenden oder unzureichenden Baugrunduntersuchung und der daraus resultierenden falschen Gründungen.
Das Baugrundrisiko in Arnstadt für den Bauherrn kann minimiert werden, indem bereits vor dem Kauf eines Grundstücks oder in der Planungsphase eine Baugrunduntersuchung durch einen Sachverständigen bzw. Baugrundingenieur durchgeführt wird.

2. Geologie – Der Baugrund in Arnstadt

Der Standort befindet sich in der Geraniederung, am Südrand des durch die Formationen des Trias gebildeten Thüringer Beckens. Am Standort wird der Trias durch die Festgesteine des Mittleren Keupers vertreten. Diese werden von einer ca. 5,0…7,0 m mächtigen Schicht quartärer Lockergesteine (hauptsächlich Kies = Terrassenschotter der Gera) überdeckt. Der Mittlere Keuper besteht aus graugrünen bis rotbraunen Tonsteinen und eingelagerten Gipsen, die sich in einem ständigen Wechsel befinden. Die Mächtigkeit der einzelnen Gips- und Tonsteinschichten liegt allgemein im Dezimeterbereich, nur selten erreichen die Gipse Mächtigkeiten von über einem Meter. Meist herrscht Tonstein vor. Die Gipse sind teils durch Wasserzutritt ausgelaugt und treten als körnige bis mehlige Relikte auf. Örtlich ist mit der Bildung von kleineren Hohlräumen und Spalten zu rechnen, die infolge der geringen Gipsschichtstärke nur geringmächtig auftreten und durch den nachgebenden Tonstein schnell verstützt werden. Durch den Substanzverlust kommt es in geologischen Zeiträumen zu weitspannigen, flachen Einsenkungen, die durch Erosion in ihrer Tiefe und Ausdehnung erweitert werden können. Eine substantielle Gefährdung für Bauwerke besteht nicht.

3. Bodenuntersuchungen – Baugrunderkundungen

Ein fachgerechtes Baugrundgutachten erfordert qualifizierte Baugrunduntersuchungen. Diese muss sich nach Art der Ausführung und Untersuchungsumfang nach der DIN EN 1997-2 (Eurocode 7) und dem Nationaler Anhang DIN 4020:2010-12 sowie den anerkannten Regeln der Geotechnik richten.
Mit der Baugrunduntersuchung erhält der Bausachverständige die Grundlagen für die Beurteilung des Bodens und die Erstellung des Baugrundgutachtens. Dabei nutzt der Gutachter folgende Hilfsmittel:
– Sondierungen bzw. Bohrungen (z.B. Rammkernsondierung)
– Probenentnahme (z.B. Boden, Luft, Wasser)
– Ansprache des Bodens (Geologie, Farbe, Zusammensetzung, etc.)
– Hydrologie (Grundwasserstand, Wasserempfindlichkeit)
– Bodenmechanische Untersuchungen im Erdbaulabor
– chemische und physikalische Laboruntersuchungen
– abfallwirtschaftliche Klassifizierungen

Baugrunderkundung

4. Inhalt Gutachten

Wer baut, muss planen. Um überhaupt planen zu können, muss die Grundlage – der Baugrund, ausreichend bekannt sein. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse können Aussagen zu folgenden Bereichen getroffen werden:
– Aufbau und Beschaffenheit des Untergrunds
– Hydrologische Verhältnisse (Grundwasserstände, Verhalten des Wassers im Untergrund)
– Bodenart und Bodenklassen (entscheidend für Baukosten)
– Generelle Eignung des Untergrund zur Gründung
– Gründungsempfehlung mit Vorschlag zur optimalen Gründungsart
– Bodenkennwerte und Angaben zur erwarteten Setzung
– Hinweise für die Bauausführung
– Frostsicherheit und ggf. Zuordnung nach Erdbebenzonen
– Bemessung der Fundamente
– Weiterhin können Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und ggf. Bemessung von Versickerungsanlagen beschrieben werden
– Zudem werden Aussagen zur Belastung des Bodens z.B. durch Altlasten beschrieben

Anhand der Baugrunduntersuchung in Arnstadt und des Baugrundgutachtens kann die optimale Gründung an den jeweiligen Untergrund für das Gebäude angepasst werden. Dabei gilt es eine sichere und möglichst wirtschaftliche Gründungsvariante zu wählen. Somit kann der Bauherr sich auf die erforderlichen Arbeiten und Kosten einstellen.

5. Folgen, Kosten

Typische Folgen einer fehlenden oder mangelhaften Baugrunduntersuchung sind Risse und Feuchtigkeitsschäden. Die Kosten der Behebung gehen dabei in die Zehntausende Euro. In Anbetracht der Kosten die durch Schäden entstehen, sind die Kosten für eine qualifizierte Baugrunduntersuchung unbedeutend.


Bei den Kosten für eine qualifizierte Baugrunderkundung kann in Anlehnung an die HOAI (Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure) von 1% bis 3% des Bauvolumens ausgegangen werden.

Durch langjährige Erfahrung und zahlreiche Projekte (über 5000) in Arnstadt können unser Büro und unsere Ingenieure auch deutliche günstigere Gutachten anbieten.

Kontaktieren Sie uns jetzt und Sie erhalten umgehend ein kostenfreies Angebot für Ihre Baugrunduntersuchung.

Unser Leistungsangebot umfasst auch noch weitere Angebote. Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder eine Kleinkläranlage (KKA) in Arnstadt errichten? Wir erstellen das für die Behörden benötigte Versickerungsgutachten für Sie.

Haben Sie spezielle Fragen oder Wünsche an Ihren Spezialisten für Baugrund? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.


Weitere Artikel zum Thema:

>> Versickerungsgutachten
>> Altlasten
>> Referenzen für Einfamilienhäuser
>> Unser Team

Stand: 06/2015