Als Grundlage für ein Bauwerk wird immer ein Baugrundgutachten (Bodengutachten) benötigt. Wer ohne Baugrundgutachten baut handelt grob fahrlässig und muss die daraus geschuldeten Mehrkosten und Schäden selber veranworten.
So ist der Architekt bzw. Planer verpflichtet, den Bauherren auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinzuweisen.
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Folgende erklären wir die Gründe, warum ein Baugrundgutachten in der Geotechnik so wichtig und was dessen Inhalt ist.
1. Warum Bodengutachten – Baugrundgutachten in Jena
Der Bauherr kann sich nur anhand der Lage, Größe und des Preises für ein Baugrundstück in Jena entscheiden. Doch fehlen dem Bauherrn wichtige Aussagen über den Baugrund (Geotechnik, Hydrogeologie). Dafür sind Baugrunderkundungen notwendig.
Ohne Kenntnisse über den Untergrund, dem Baugrund, können keine Aussagen über eventuelle Untergrundschwächen, Schadstoffbelastung und daraus resultierende Mehrkosten gemacht werden.
Häufige Folgen von fehlenden oder unzureichenden Baugrunduntersuchung sind Mängel und Schäden am Bauwerk.
Das Baugrundrisiko in Jena kann für den Bauherrn verringert werden, indem er eine Baugrunduntersuchung durch einen Sachverständigen bzw. Baugrundingenieur veranlassen lässt – am Besten vor dem Kauf eines Grundstücks oder zumindest in der Planungsphase.
2. Geologie – Der Baugrund in Jena
Jena befindet sich am Rand der Thüringer Keupermulde (Thüringer Becken). In diesem Bereich streichen die Festgesteine des – den Keuper an den Flanken begleitenden – Muschelkalks zum Buntsandstein hin aus. Die Lockergesteinsbildung wird vor Ort vor allem von der weitläufigen Talaue der Saale und ihrer Nebenbäche bestimmt. In deren Verlandungsbereich wurden mächtige Auelehme und -sande sedimentiert. Die Schichtmächtigkeit beträgt >5 m. Unter den Lockergesteinen stehen die Festgesteine des Mittleren Buntsandsteines (sm) an. Hauptgesteine sind fein- bis grobkörnige Sandsteine. Die Gesteinsfestigkeit ist allgemein gering. Sand- und Tonsteine zerfallen leicht zu tonig-sandigen Lockerböden. Auslaugbare Bestandteile sind im Mittleren Buntsandstein nur marginal enthalten, so daß nicht von einer Auslaugungsgefahr des tieferen Untergrundes auszugehen ist.
3. Bodenuntersuchungen – Baugrunderkundungen
Ein fachgerechtes Baugrundgutachten benötigt qualifizierte Baugrunduntersuchungen. Diese müssen sich nach Art der Ausführung und Untersuchungsumfang nach der DIN EN 1997-2 (Eurocode 7) und dem Nationaler Anhang DIN 4020:2010-12 sowie den anerkannten Regeln der Geotechnik richten.
Durch die Baugrunduntersuchung ermittelt der Sachverständige die nötigen Grundlagen für die Beurteilung des Bodens und die Erarbeitung des Baugrundgutachtens. Dabei nutzt der Gutachter folgende Hilfsmittel:
– Sondierungen bzw. Bohrungen (z.B. Rammkernsondierung)
– Probenentnahme (z.B. Boden, Luft, Wasser)
– Ansprache des Bodens (Geologie, Farbe, Zusammensetzung, etc.)
– Hydrologie (Grundwasserstand, Wasserempfindlichkeit)
– Bodenmechanische Untersuchungen im Erdbaulabor
– chemische und physikalische Laboruntersuchungen
– abfallwirtschaftliche Klassifizierungen
4. Inhalt Gutachten
Wer baut, muss planen. Um planen zu können, muss der Baugrund, – die Grundlage – hinreichend bekannt sein. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse werden Angaben zu folgenden Gebieten getroffen:
– Aufbau und Beschaffenheit des Untergrunds
– Hydrologische Verhältnisse (Grundwasserstände, Verhalten des Wassers im Untergrund)
– Bodenart und Bodenklassen (entscheidend für Baukosten)
– Generelle Eignung des Untergrund zur Gründung
– Gründungsempfehlung mit Vorschlag zur optimalen Gründungsart
– Bodenkennwerte und Angaben zur erwarteten Setzung
– Hinweise für die Bauausführung
– Frostsicherheit und ggf. Zuordnung nach Erdbebenzonen
– Bemessung der Fundamente
– Weiterhin können Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und ggf. Bemessung von Versickerungsanlagen beschrieben werden
– Zudem werden Aussagen zur Belastung des Bodens z.B. durch Altlasten beschrieben
Anhand der Baugrunduntersuchungen und des Baugrundgutachtens wird die optimale Gründung für das Bauwerk zum jeweiligen Baugrund angegeben. Dabei will man eine sichere und möglichst wirtschaftliche Gründungsvariante finden. Somit kann der Bauherr sich auf die erforderlichen Arbeiten und Kosten einstellen.
5. Folgen, Kosten
Folgen einer mangelhaften oder sogar fehlenden Baugrunduntersuchung sind typischer Weise Risse und Feuchtigkeitsschäden. Die Kosten zur Behebung belaufen sich hierbei auf Zehntausende Euro. In Anbetracht dieser Kosten, die durch Schäden entstehen, sind die Kosten für eine ordentliche Baugrunduntersuchung unbedeutend.
Für die Kosten für eine qualifizierte Baugrunderkundung kann in Anlehnung an die HOAI (Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure) von 1% bis 3% des Bauvolumens ausgegangen werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung und zahlreiche Projekte (über 5000) in Jena können unser Büro und unsere Ingenieure auch deutliche günstigere Gutachten anbieten.
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Stand: 06/2015