Baugrund JACOBI

Bodengutachten Sömmerda

Bodengutachten Sömmerda

Ein Baugrundgutachten (Bodengutachten) wird immer als Grundlage für ein Bauwerk benötigt. Wer ohne Baugrundgutachten baut handelt grob fahrlässig und bleibt auf den daraus geschuldeten Mehrkosten und Schäden alleine sitzen.
Deswegen ist der Architekt bzw. Planer dazu verpflichtet, den Bauherren auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens aufmerksam zu machen.

Sie wollen bauen und brauchen deswegen ein Bodengutachten? Kontaktieren Sie uns jetzt und Sie erhalten umgehend ein kostenfreies Angebot für Ihre Baugrunduntersuchung.

Folgende erfahren Sie die Gründe, warum ein Bodengutachten in der Geotechnik so wichtig ist und was dessen Inhalt ist.

1. Warum Baugrundgutachten – Bodengutachten in Sömmerda

Der Bauherr kann lediglich anhand von Kriterien wie Größe, Lage und Preis sich für ein Baugrundstück in Sömmerda entscheiden. Jedoch fehlen dem Bauherrn Aussagen über den Baugrund (Geotechnik, Hydrogeologie) auf dem das Gebäude gebaut werden soll. Hierfür werden fachgerechte Baugrunderkundungen notwendig.
Ohne Kenntnisse über den Untergrund, dem Baugrund, können keine Aussagen über Untergrundschwächen, Schadstoffbelastung und somit einhergehende eventuelle Mehrkosten für den Bauherren getätigt werden.
Schäden am Bauwerk sind häufig die Folge von fehlenden oder unzureichenden Baugrunduntersuchung und der daraus resultierenden falschen Gründungen.
Das Baugrundrisiko in Sömmerda für den Bauherrn kann verringert werden, indem bereits vor dem Kauf eines Grundstücks oder in der Planungsphase eine Baugrunduntersuchung durch einen Sachverständigen bzw. Baugrundingenieur durchgeführt wird.

2. Geologie – Der Baugrund in Sömmerda

Der Standort befindet sich in der Unstrutniederung. Unter einer ca. 10 m mächtigen Lockergesteinsschicht, bestehend aus künstlichen Auffüllungen, Auetonen, Lösslehm und hauptsächlich Kiesen (Terrassenschotter) folgen die triassischen Festgesteine des Mittleren Keupers (km1: Unterer Gipskeuper). Der Untere Gipskeuper besteht aus graugrünen bis rotbraunen Tonsteinen und eingelagerten Gipsen, die sich in einem ständigen Wechsel befinden. Die Mächtigkeit der einzelnen Gips- und Tonsteinschichten liegt allgemein im Dezimeterbereich, nur selten erreichen die Gipse Mächtigkeiten von über einem Meter. Meist herrscht Tonstein vor. Die Gipse sind zumeist, insbesondere im oberen Horizont der Festgesteinsformation bis in Tiefen von über 10 m durch Wasserzutritt ausgelaugt und treten als körnige bis mehlige Relikte auf. Örtlich ist mit der Bildung von kleineren Hohlräumen zu rechnen, die infolge der geringen Gipsschichtstärke nur geringmächtig auftreten und durch den nachgebenden Tonstein schnell verstützt werden. Vielmehr führen die Auslaugungserscheinungen zu weiträumigen, flachen und bruchlosen Einsenkungen, die keine Gefährdung für Bebauungen darstellen.

3. Bodenuntersuchungen – Baugrunderkundungen

Ein fachgerechtes Baugrundgutachten erfordert qualifizierte Baugrunduntersuchungen. Diese muss sich nach Art der Ausführung und Untersuchungsumfang nach der DIN EN 1997-2 (Eurocode 7) und dem Nationaler Anhang DIN 4020:2010-12 sowie den anerkannten Regeln der Geotechnik richten.
Mit der Baugrunduntersuchung erhält der Sachverständige die Grundlagen für die fachgerechte Beurteilung des Bodens und die Erstellung des Baugrundgutachtens. Dabei nutzt der Gutachter folgende Hilfsmittel:
– Sondierungen bzw. Bohrungen (z.B. Rammkernsondierung)
– Probenentnahme (z.B. Boden, Luft, Wasser)
– Ansprache des Bodens (Geologie, Farbe, Zusammensetzung, etc.)
– Hydrologie (Grundwasserstand, Wasserempfindlichkeit)
– Bodenmechanische Untersuchungen im Erdbaulabor
– chemische und physikalische Laboruntersuchungen
– abfallwirtschaftliche Klassifizierungen

Baugrunderkundung

4. Inhalt Gutachten

Wer baut, muss planen. Um überhaupt planen zu können, muss die Grundlage – der Baugrund, ausreichend bekannt sein. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse können Aussagen zu folgenden Bereichen getroffen werden:
– Aufbau und Beschaffenheit des Untergrunds
– Hydrologische Verhältnisse (Grundwasserstände, Verhalten des Wassers im Untergrund)
– Bodenart und Bodenklassen (entscheidend für Baukosten)
– Generelle Eignung des Untergrund zur Gründung
– Gründungsempfehlung mit Vorschlag zur optimalen Gründungsart
– Bodenkennwerte und Angaben zur erwarteten Setzung
– Hinweise für die Bauausführung
– Frostsicherheit und ggf. Zuordnung nach Erdbebenzonen
– Bemessung der Fundamente
– Weiterhin können Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und ggf. Bemessung von Versickerungsanlagen beschrieben werden
– Zudem werden Aussagen zur Belastung des Bodens z.B. durch Altlasten beschrieben

Anhand der Baugrunduntersuchung in Sömmerda und des Baugrundgutachten kann die optimale Gründung an den jeweiligen Untergrund für das Gebäude angepasst werden. Dabei gilt es eine sichere und möglichst wirtschaftliche Gründungsvariante zu wählen. Somit kann der Bauherr sich auf die erforderlichen Arbeiten und Kosten einstellen.

5. Folgen, Kosten

Typische Folgen einer fehlenden oder mangelhaften Baugrunduntersuchung sind Risse und Feuchtigkeitsschäden. Die Kosten der Behebung gehen dabei in die Zehntausende Euro. In Anbetracht der Kosten die durch Schäden entstehen, sind die Kosten für eine qualifizierte Baugrunduntersuchung unbedeutend.

Risse im Gebäude
Bei den Kosten für eine qualifizierte Baugrunderkundung kann in Anlehnung an die HOAI (Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure) von 1% bis 3% des Bauvolumens ausgegangen werden.

Durch langjährige Erfahrung und zahlreiche Projekte (über 5000) in Sömmerda können unser Büro und unsere Ingenieure auch deutliche günstigere Gutachten anbieten.

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Unser Leistungsangebot umfasst auch noch weitere Angebote. Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder eine Kleinkläranlage (KKA) in Sömmerda errichten? Wir erstellen das für die Behörden benötigte Versickerungsgutachten für Sie.

Haben Sie spezielle Fragen oder Wünsche an Ihren Spezialisten für Baugrund? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Stand: 06/2015