Ein Baugrundgutachten (Bodengutachten) wird immer als Grundlage für ein Bauwerk benötigt. Wer ohne Baugrundgutachten baut handelt grob fahrlässig und bleibt auf den daraus geschuldeten Mehrkosten und Schäden sitzen.
Deswegen ist der Architekt bzw. Planer dazu verpflichtet, den Bauherren auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinzuweisen.
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Folgende erfahren Sie die Gründe, warum ein Bodengutachten in der Geotechnik so wichtig ist und was dessen Inhalt ist.
1.Warum Baugrundgutachten (Bodengutachten)
Der Bauherr kann lediglich anhand von Kriterien wie Größe, Lage und Preis sich für ein Grundstück in Thüringen entscheiden. Jedoch fehlen dem Bauherrn Aussagen über den Baugrund (Geotechnik, Hydrogeologie) auf dem das Gebäude errichtet werden soll. Hierfür werden fachgerechte Baugrunderkundungen notwendig.
Ohne Kenntnisse über den Untergrund, dem Baugrund, können keine Aussagen über Untergrundschwächen, Schadstoffbelastung und somit einhergehende Mehrkosten für den Bauherren getätigt werden.
Schäden am Bauwerk sind häufig die Folge von fehlenden oder unzureichenden Baugrunduntersuchung und der daraus resultierenden falschen Gründungen.
Das Baugrundrisiko in Thüringen für den Bauherrn kann verringert werden, indem bereits vor dem Kauf eines Grundstücks oder in der Planungsphase eine Baugrunduntersuchung durch einen Sachverständigen bzw. Baugrundingenieur durchgeführt wird.
2. Geologie – Der Baugrund in Thüringen
Die Geologie in Thüringen ist sehr vielfältig. Mehr zu bestimmten Baugrundverhältnissen in folgenden Artikeln:
Baugrund in Erfurt
Baugrund in Gotha
Baugrund in Weimar
Baugrund in Jena
Baugrund in Gera
3. Bodenuntersuchungen – Baugrunderkundungen
Ein fachgerechtes Baugrundgutachten erfordert qualifizierte Baugrunduntersuchungen. Diese muss sich nach Art der Ausführung und Untersuchungsumfang nach der DIN EN 1997-2 (Eurocode 7) und dem Nationaler Anhang DIN 4020:2010-12 sowie den anerkannten Regeln der Geotechnik richten.
Mit der Baugrunduntersuchung erhält der Sachverständige die Grundlagen für die Beurteilung des Bodens und die Erstellung des Baugrundgutachtens. Dabei nutzt der Gutachter folgende Hilfsmittel:
– Sondierungen bzw. Bohrungen (z.B. Rammkernsondierung)
– Probenentnahme (z.B. Boden, Luft, Wasser)
– Ansprache des Bodens (Geologie, Farbe, Zusammensetzung, etc.)
– Hydrologie (Grundwasserstand, Wasserempfindlichkeit)
– Bodenmechanische Untersuchungen im Erdbaulabor
– chemische und physikalische Laboruntersuchungen
– abfallwirtschaftliche Klassifizierungen
4. Inhalt Gutachten
Wer baut, muss planen. Um überhaupt planen zu können, muss die Grundlage – der Baugrund, ausreichend bekannt sein. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse können Aussagen zu folgenden Bereichen getroffen werden:
– Aufbau und Beschaffenheit des Untergrunds
– Hydrologische Verhältnisse (Grundwasserstände, Verhalten des Wassers im Untergrund)
– Bodenart und Bodenklassen (entscheidend für Baukosten)
– Generelle Eignung des Untergrund zur Gründung
– Gründungsempfehlung mit Vorschlag zur optimalen Gründungsart
– Bodenkennwerte und Angaben zur erwarteten Setzung
– Hinweise für die Bauausführung
– Frostsicherheit und ggf. Zuordnung nach Erdbebenzonen
– Bemessung der Fundamente
– Weiterhin können Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und ggf. Bemessung von Versickerungsanlagen beschrieben werden
– Zudem werden Aussagen zur Belastung des Bodens z.B. durch Altlasten beschrieben
Anhand der Baugrunduntersuchung und des Baugrundgutachten kann die optimale Gründung an den jeweiligen Untergrund für das Gebäude angepasst werden. Dabei gilt es eine sichere und möglichst wirtschaftliche Gründungsvariante zu wählen. Somit kann der Bauherr sich auf die erforderlichen Arbeiten und Kosten einstellen.
5. Folgen, Kosten
Typische Folgen einer fehlenden oder mangelhaften Baugrunduntersuchung sind Risse und Feuchtigkeitsschäden. Die Kosten der Behebung gehen dabei in die Zehntausende Euro. In Anbetracht der Kosten die durch Schäden entstehen, sind die Kosten für eine qualifizierte Baugrunduntersuchung unbedeutend.
Bei den Kosten für eine qualifizierte Baugrunderkundung kann in Anlehnung an die HOAI (Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure) von 1% bis 3% des Bauvolumens ausgegangen werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung und zahlreiche Projekte (über 7000) in Thüringen können unser Büro und unsere Ingenieure auch deutliche günstigere Gutachten anbieten.
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Stand: 06/2015