Baugrund JACOBI

FAQ

FAQ

Baugrund JACOBI FAQ

Die häufig gestellten Fragen zum Thema Baugrunduntersuchung

  • Untersuchung des Untergrundes auf seinen Aufbau, Schichten und mechanischen Eigenschaften
  • Zuarbeit für Statiker, Planer und Architekten
    • Anfahrt zur Baustelle
    • Festlegen der Bohrpunkte angepasst an Leitungen, Bauwerk und örtliche Gegebenheiten
    • Ausführen der Untersuchungen inkl. Bodenansprache, Probennahme durch Fachpersonal (Geologen)
    • (Provisorisches) Verschließen der Bohrpunkte
    • Höhenbezogenes Einmessen
  • Zeitdauer je nach Bohrfortschritt 30 bis 60 min je Bohrpunkt
  • Im Anschluss erfolgt die Bearbeitung der Proben im Labor sowie des Gutachtes im Büro
  • Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Rechnungsadresse)
  • Adresse des Baugrundstückes
  • Lage des Bauobjekts auf dem Grundstück
  • Leitungspläne, insbesondere bei Anbauten und erschlossenen oder ehemals bebauten Grundstücken
  • Aussage über Kampfmittelverdacht
  • Bauwerksschnitte mit Höhenangaben, Vermesserplan, Grundriss
  • Im Baufeld bzw. im Bereich der Aufschlusspunkte befinden sich keine bekannten Leitungen
  • Die Bohrpunkte wurden durch den Netzmeister/Verantwortlichen freigegeben
  • Die Bohrpunkte befinden sich außerhalb von Leitungsschutzbereichen
  • Von Netzbetreibern bzw. Trägern öffentlicher Belange (TÖB) bis Grundstücksgrenze bzw. ggf. Übergabepunkt
  • Gemeinden (Bauamt) geben Auskunft über Netzbetreiber
  • Private Altunterlagen
  • Gerne können wir die Anfragen bei den Netzbetreibern für Sie ausführen
  • Kriegslasten aus 2 Weltkriegen und Übungsplätzen in Deutschland weit verbreitet
  • Ausschluss von Abwurfgebieten und Kampfgebieten am Boden
  • Verdachtsflächen werden vom Kampfmittelräumdienst, Katastrophenschutz oder Landesbehörde benannt
  • Freimessung durch Kampfmittelräumdienst vor Ort

Im Allgemeinen sind folgende Anlaufstellen hierfür geeignet:

  • Gemeinde
  • Bebauungsplan
  • Architekt
  • Erschließungsgutachten des Baugebietes
  • in Thüringen u.a. von der Tauber Delaborierung GmbH
  • Ist die Einverständniserklärung von Eigentümer, Mieter, Bewirtschafter oder Pächter eines Grundstückes zur Betretung, Überquerung und oder Untersuchung dessen
  • Ist einzuholen, wenn der Eigentümer nicht Bewirtschafter des Grundstückes ist oder über anliegende Grundstücke die Zuwegung zu den Untersuchungspunkten erfolgen muss
  • Ist vom Pächter, Mieter oder Eigentümer rechtzeitig zu erteilen, da diese den Zutritt verwehren dürfen
  • Oberfläche muss mit 3,5 t Fahrzeug belastbar/befahrbar sein
  • Schneisenbreite min. 2,5 m
  • keine tiefgründig aufgeweichten oder lockeren Böden
  • geringe Geländeneigung bis 10° Steigung
  • frei von Hindernissen, Löchern, Bewuchs, Müll, welche zur Beschädigung des Fahrzeugs führen können
  • Als Faustregel gilt: Würden Sie mit Ihrem Pkw die Fläche befahren?

Sollte die Untersuchungsfläche nicht befahrbar sein, muss uns dies rechtzeitig vor Ausführungstermin (mind. 2 Wochen vorher) mitgeteilt werden.

  • Bodengleich, Baumstümpfe und Strunk max. 5 bis 10 cm
  • Arbeitsschutzgesetz ist hierbei maßgebend
  • Ebenes Gelände bis Schneehöhe 30 cm begehbar à Tragebaustelle
  • Ebenes Gelände bis Schneehöhe 10 cm und gefrorenem Untergrund gefahrbar
  • Gefrorener Untergrund bis 30 cm Tiefe bohrbar
  • Ab -5°C neigen die Gerätschaften zum erhöhten Verschleiß und brechen
  • Oberflächenaufbruch bis 0 °C
  • Verschließen mit Kaltasphalt oder Beton > 0 °C
  • Ja, nur mit Vorankündigung und Absprache
  • bis 50 m vom Bohrfahrzeug
  • weiteres Bohrfahrzeug oder Tragehilfen notwendig
  • Bohrausrüstung in Einzelteilen gesamt 200 bis 250 kg
  • Fahrzeug 2,3 x 6,0 m mit 3,5 t Gesamtgewicht
  • Arbeitsbereich min. 4 qm am Bohrpunkt
  • Bohrraupe 1,0 x 2,5 m
  • 90 bis 120 dB Schalldruckpegel direkt am Bohrgerät
  • Ruhezeiten können bei rechtzeitiger Ankündigung beachtet werden
  • Ja, Eigenversorgung über Stromgenerator bis 50 m Kabellänge möglich
  • Benzinausrüstung in Absprache möglich
  • In Gebäuden werden ausschließlich mit Strom betriebene Geräte verwendet
  • Nein, für Baugrunderkundungen wird i.d.R kein Wasser benötigt
  • Bei Oberflächenaufbruch bzw. Bauwerkserkundungen (Beton, Ziegel, Asphalt) wird Wasser für ein Kernbohrgerät benötigt
  • 20 l Wasser werden für Kernbohrungen in der Regel mitgeführt. Dies reicht für ca. 2 bis 3 Bohrungen
  • beides sind Erkundungsmethoden bei der Baugrunduntersuchung
  • Rammkernsondierung (RKS):
    • Bohrung mit einem Durchmesser von d = 80 bis 36 mm
    • Ein Bohrkern wird gewonnen und der Bodenaufbau aufgenommen und Bodenproben entnommen werden
  • schwere Rammsondierungen (DPH):
    • eine Sonde wird mit gleichbleibendem Druck in die Erde gerammt
    • Die Schläge pro 10 cm werden gezählt.
    • Damit kann eine Aussage über die Lagerungsdichte des Bodenmaterials getroffen werden
  • Fällt beim Aushub Boden an, welcher nicht auf dem Grundstück verbleit, so ist dieser zu Entsorgen
  • 200 m³ zu entsorgendem Material ist eine chemische Untersuchung i.d.R. notwendig
  • Bei größeren Maßnahmen zur Kostenplanung und Ausschreibung
  • Bei Auffälligkeiten, wie z.B. Hoher Bauschuttanteil, chemischer Geruch oder auffälliger Färbung
  • Bei eingetragenen Altlastenverdachtsflächen, z.B. ehemaligen Tankstellen, Werkstätten, Lagehallen