FAQ

Die häufig gestellten Fragen zum Thema Baugrunduntersuchung
- Untersuchung des Untergrundes auf seinen Aufbau, Schichten und mechanischen Eigenschaften
- Zuarbeit für Statiker, Planer und Architekten
- Anfahrt zur Baustelle
- Festlegen der Bohrpunkte angepasst an Leitungen, Bauwerk und örtliche Gegebenheiten
- Ausführen der Untersuchungen inkl. Bodenansprache, Probennahme durch Fachpersonal (Geologen)
- (Provisorisches) Verschließen der Bohrpunkte
- Höhenbezogenes Einmessen
- Zeitdauer je nach Bohrfortschritt 30 bis 60 min je Bohrpunkt
- Im Anschluss erfolgt die Bearbeitung der Proben im Labor sowie des Gutachtes im Büro
- Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Rechnungsadresse)
- Adresse des Baugrundstückes
- Lage des Bauobjekts auf dem Grundstück
- Leitungspläne, insbesondere bei Anbauten und erschlossenen oder ehemals bebauten Grundstücken
- Aussage über Kampfmittelverdacht
- Bauwerksschnitte mit Höhenangaben, Vermesserplan, Grundriss
- Im Baufeld bzw. im Bereich der Aufschlusspunkte befinden sich keine bekannten Leitungen
- Die Bohrpunkte wurden durch den Netzmeister/Verantwortlichen freigegeben
- Die Bohrpunkte befinden sich außerhalb von Leitungsschutzbereichen
- Von Netzbetreibern bzw. Trägern öffentlicher Belange (TÖB) bis Grundstücksgrenze bzw. ggf. Übergabepunkt
- Gemeinden (Bauamt) geben Auskunft über Netzbetreiber
- Private Altunterlagen
- Gerne können wir die Anfragen bei den Netzbetreibern für Sie ausführen
- Kriegslasten aus 2 Weltkriegen und Übungsplätzen in Deutschland weit verbreitet
- Ausschluss von Abwurfgebieten und Kampfgebieten am Boden
- Verdachtsflächen werden vom Kampfmittelräumdienst, Katastrophenschutz oder Landesbehörde benannt
- Freimessung durch Kampfmittelräumdienst vor Ort
Im Allgemeinen sind folgende Anlaufstellen hierfür geeignet:
- Gemeinde
- Bebauungsplan
- Architekt
- Erschließungsgutachten des Baugebietes
- in Thüringen u.a. von der Tauber Delaborierung GmbH
- Ist die Einverständniserklärung von Eigentümer, Mieter, Bewirtschafter oder Pächter eines Grundstückes zur Betretung, Überquerung und oder Untersuchung dessen
- Ist einzuholen, wenn der Eigentümer nicht Bewirtschafter des Grundstückes ist oder über anliegende Grundstücke die Zuwegung zu den Untersuchungspunkten erfolgen muss
- Ist vom Pächter, Mieter oder Eigentümer rechtzeitig zu erteilen, da diese den Zutritt verwehren dürfen
- Oberfläche muss mit 3,5 t Fahrzeug belastbar/befahrbar sein
- Schneisenbreite min. 2,5 m
- keine tiefgründig aufgeweichten oder lockeren Böden
- geringe Geländeneigung bis 10° Steigung
- frei von Hindernissen, Löchern, Bewuchs, Müll, welche zur Beschädigung des Fahrzeugs führen können
- Als Faustregel gilt: Würden Sie mit Ihrem Pkw die Fläche befahren?
Sollte die Untersuchungsfläche nicht befahrbar sein, muss uns dies rechtzeitig vor Ausführungstermin (mind. 2 Wochen vorher) mitgeteilt werden.
- Bodengleich, Baumstümpfe und Strunk max. 5 bis 10 cm
- Arbeitsschutzgesetz ist hierbei maßgebend
- Ebenes Gelände bis Schneehöhe 30 cm begehbar à Tragebaustelle
- Ebenes Gelände bis Schneehöhe 10 cm und gefrorenem Untergrund gefahrbar
- Gefrorener Untergrund bis 30 cm Tiefe bohrbar
- Ab -5°C neigen die Gerätschaften zum erhöhten Verschleiß und brechen
- Oberflächenaufbruch bis 0 °C
- Verschließen mit Kaltasphalt oder Beton > 0 °C
- Ja, nur mit Vorankündigung und Absprache
- bis 50 m vom Bohrfahrzeug
- weiteres Bohrfahrzeug oder Tragehilfen notwendig
- Bohrausrüstung in Einzelteilen gesamt 200 bis 250 kg
- Fahrzeug 2,3 x 6,0 m mit 3,5 t Gesamtgewicht
- Arbeitsbereich min. 4 qm am Bohrpunkt
- Bohrraupe 1,0 x 2,5 m
- 90 bis 120 dB Schalldruckpegel direkt am Bohrgerät
- Ruhezeiten können bei rechtzeitiger Ankündigung beachtet werden
- Ja, Eigenversorgung über Stromgenerator bis 50 m Kabellänge möglich
- Benzinausrüstung in Absprache möglich
- In Gebäuden werden ausschließlich mit Strom betriebene Geräte verwendet
- Nein, für Baugrunderkundungen wird i.d.R kein Wasser benötigt
- Bei Oberflächenaufbruch bzw. Bauwerkserkundungen (Beton, Ziegel, Asphalt) wird Wasser für ein Kernbohrgerät benötigt
- 20 l Wasser werden für Kernbohrungen in der Regel mitgeführt. Dies reicht für ca. 2 bis 3 Bohrungen
- beides sind Erkundungsmethoden bei der Baugrunduntersuchung
- Rammkernsondierung (RKS):
- Bohrung mit einem Durchmesser von d = 80 bis 36 mm
- Ein Bohrkern wird gewonnen und der Bodenaufbau aufgenommen und Bodenproben entnommen werden
- schwere Rammsondierungen (DPH):
- eine Sonde wird mit gleichbleibendem Druck in die Erde gerammt
- Die Schläge pro 10 cm werden gezählt.
- Damit kann eine Aussage über die Lagerungsdichte des Bodenmaterials getroffen werden
- Fällt beim Aushub Boden an, welcher nicht auf dem Grundstück verbleit, so ist dieser zu Entsorgen
- 200 m³ zu entsorgendem Material ist eine chemische Untersuchung i.d.R. notwendig
- Bei größeren Maßnahmen zur Kostenplanung und Ausschreibung
- Bei Auffälligkeiten, wie z.B. Hoher Bauschuttanteil, chemischer Geruch oder auffälliger Färbung
- Bei eingetragenen Altlastenverdachtsflächen, z.B. ehemaligen Tankstellen, Werkstätten, Lagehallen